Schulbegleitung
Jugendhilfeleistung (§ 35a SGB VIII)
Seelische Leiden von Kindern und Jugendlichen zeigen sich oft in Unsicherheiten und Ängsten, Verhaltensauffälligkeiten, Ausgrenzung und sozialer Isolation.
Hier setzt die Schulbegleitung an
Kinder und Jugendliche, deren Schulbesuch aufgrund (drohender) seelischer Behinderung beeinträchtigt ist und die für die Teilnahme am Schulunterricht auf individuelle Unterstützung angewiesen sind, erhalten eine Schulbegleiterin bzw. einen Schulbegleiter an die Seite. Sie unterstützen Kinder und Jugendliche in ihrem Schulalltag, damit sie eine solide Schulbildung erreichen.
Je nach Bedarfslage hilft unsere/r Schulbegleiter*in dem Kind bzw. Jugendlichen im Unterricht bei Lernaufgaben, ermutigt es durch eine positive Beziehungsarbeit, bestärkt seine sozialen Kompetenzen, fördert seine Weiterentwicklung (Selbstbewusstsein, Selbstwertgefühl, Autonomie und Selbstständigkeit) und unterstützt es bei seinen Interaktionen und Begegnungen mit Mitschülern. Gemeinsam mit dem Begleiter/ der Begleiterin entwickelt das Kind Handlungsstrategien, damit es selbstbestimmt und gleichberechtigt am Schulleben (Unterricht, Klassenfahrten, Schulausflüge, Projektwochen) teilnehmen kann.
Die Schulbegleitung findet in der Schule statt. Unsere Schulbegleiterin bzw. unser Schulbegleiter kann das Kind aber auch auf dem Schulweg und/ oder bei schulischen Veranstaltungen wie Klassenfahrten oder ähnliches begleiten.
Die äußeren Strukturen, die Termine sowie Umfang und Ort der Schulbegleitung richten sich immer nach dem individuellen Bedarf des Kindes und dem für ihn ausgearbeiteten Hilfeplan.
Diese Integrationshilfe für seelisch beeinträchtigte Kinder und Jugendliche an Regel- und Förderschulen ist ambulant.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten und helfen.