Berufliche Integration

Qualifizierung im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten nach §16 SGB II

Teilnahmevoraussetzung

Bezug von Arbeitslosengeld II und Zuweisung durch das RMJ

Beginn

Jederzeit nach Zuweisung durch das Rhein-Main-Jobcenter möglich.

Ziel und Besonderheit

Ziel der Beschäftigung in einer Arbeitsgelegenheit ist der (Wieder-) Einstieg in ein Arbeitsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt. Die Beschäftigten in einer Arbeitsgelegenheit stehen während der Mitarbeit jederzeit dem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung. Diese Beschäftigung begründet eine aus öffentlichen Mitteln nach § 10 SGB III geförderte befristete Zusammenarbeit gegen Mehraufwandsentschädigung. Ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit regelt sich nach den betrieblichen Verhältnissen. Als regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit werden 25 Stunden pro Woche Beschäftigungszeit vereinbart. Arbeitsbeginn, Arbeitsende werden in der Einrichtung gesondert vereinbart. Die Maßnahme dauert 12 Monate.

Einsatzorte

Kindertageseinrichtungen, Schulen, Stadtteilprojekte oder Verwaltung. Der Einsatzort innerhalb der Lehrerkooperative  e.V. kann bei betrieblichem Erfordernis wechseln, oder er ändert sich unter Berücksichtigung der Möglichkeiten und beruflichen Ziele der TeilnehmerInnen.

Art und Inhalt der Tätigkeit

Einzelmaßnahmen in unterschiedlichen Tätigkeiten sind immer denkbar. Vorrangig suchen wir aber BetreuerInnen von Kindern, Jugendlichen und KursteilnehmerInnen, Küchenhilfen und material- und anlagenpflegerisch Beschäftigte. Das übertragene Aufgabenfeld ist auf zusätzliche und gemeinnützige Tätigkeiten nach § 16 Abs. 3 SGB II beschränkt. Bei Qualifizierungen im Rahmen der Arbeitsgelegenheit nach § 16 SGB II ist der Lehr- und Eingliederungsplan der Lehrerkooperative e.V. verbindlich einzuhalten. Fachlich geeignete Personen leiten die Teilnehmer an.

Mehraufwandsentschädigung

Pro Regelarbeitstag (5 Stunden) werden 7,50 Euro vereinbart (1,50 Euro pro Stunde).

Qualifizierungen, Praktika und Coaching

Die Beschäftigten in einer Arbeitsgelegenheit verpflichten sich, an Qualifizierungs- und Praktikumsangeboten der Lehrerkooperative teilzunehmen. Diese Angebote gehören zu der zu vergütenden Beschäftigung und sollen die Berufsperspektiven verbessern. Fester Bestandteil ist außerdem ein Coaching; Deutschkurse gibt es bei Bedarf.

Mitwirkung und Auskunftspflicht

Die Beschäftigten in einer Arbeitsgelegenheit verpflichten sich, an der Erstellung eines individuellen Eingliederungsplanes durch die Lehrerkooperative mitzuwirken und deren Ziele zu verfolgen. Dieser Plan enthält Maßnahmen, die geeignet sind, die berufliche Perspektive entscheidend zu verbessern.

Führungs- und Gesundheitszeugnis

Bei Tätigkeiten mit Kindern oder Jugendlichen und bei Bedarf sind aktuelle Führungs- und Gesundheitszeugnisse vorzulegen. Die Kosten der Bescheinigungen trägt die Lehrerkooperative e.V.

Haftung und Unfallversicherung

Die Beschäftigten in einer Arbeitsgelegenheit sind berufsunfall- und berufshaftpflichtversichert.

Zeugnis und Teilnahmebescheinigung

Zum Abschluss wird ein aussagekräftiges Arbeitszeugnis nach den gängigen Vorgaben ausgestellt.

Kontakt

LEHRERKOOPERATIVE – Bildung und Kommunikation e.V.
Berufliche Integration
Mainzer Landstraße 351 -353
D-60326 Frankfurt am Main

Projektleitung: Eva Lehmon

Telefon: 069-40 56 57 67
eva.lehmon@lehrerkooperative.de

Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung